Lexikon -Zahlung von Beiträgen
Die Zahlung von Beiträgen ist geleistet, wenn die Einzugsstelle (Krankenkasse, Kfz-Versicherung...) über das Geld verfügen kann.
Startseite | Kontakt | Finanzierung | Privat | Onlinerechner | Gewerbe powered by Inveda.net | Geldanlage |
Die Zahlung von Beiträgen ist geleistet, wenn die Einzugsstelle (Krankenkasse, Kfz-Versicherung...) über das Geld verfügen kann.